AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für folgende Standorte:
Your Classic Gym – Cottbuser Straße 12a – 15711 Königs Wusterhausen Your Classic Gym – Heinestraße 7 – 17268 Templin
Fit500– Brüssower Alle 50 – 17291 Prenzlau
YCG GmbH Your Classic Gym – Upstallstraße 7 –14772 Brandenburg an der Havel.
Your Classic Gym Mozartstraße 10 - 17358 Torgelow
(Stand: 23.12.2019)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge von Your Classic Gym und Fit500 mit ihren Mitgliedern soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Your Classic Gym und Fit500 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines oder mehrerer Your Classic Gym und Fit500 Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift oder bestätigen des Mitgliedsantrages des Mitglieds zustande. Sowohl Your Classic Gym und Fit500 als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren (z.B. Startgebühr) und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. OnlineVertragsschluss Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per EMail. Your Classic Gym und Fit500 speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Your Classic Gym und Fit500 kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. QR-Code und Pin Code Das Mitglied erhält nach Vertragsabschluss bzw. beim Online- Vertragsschluss sein QR Code und Pin Code per Email zugesendet, womit ihm der Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die QR Code und Pin Code Übersendung begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit persönlichem QR Code oder Pin Code Durch den persönlichen QR Code oder Pin Code erlangt das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des QR Code oder Pin Code ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung Your Classic Gym und Fit500 sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem persönlichen QR Code und Pin Code Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des QR Code und Pin Code zu sorgen.
3.2. Gebühr bei Ausstellung des QR Code und Pin Codes Für die Ausstellung des QR Code und Pin Codes bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr / Startgebühr fällig.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Your Classic Gym und Fit500 bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Your Classic Gym und Fit500 (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, EMail- Adresse, Bankverbindung etc., Your Classic Gym/Fit500 unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des QR Code und Pin Codes / Identitätskontrolle / Zutritt verschaffen Dritter Die Mitgliedschaft bei Your Classic Gym/Fit500 ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den QR Code und Pin Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass der QR Code und Pin Code nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Your Classic Gym/Fit500 ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Your Classic Gym/Fit500 gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Your Classic Gym/Fit500 vor, die Identität des Mitglieds ersatzweise durch Speichern eines Fotos vom Bildmaterial der Tür-Überwachungskamera oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Identitätskontrollen können jederzeit von unseren Mitarbeitern und beauftragten im Studio erfolgen. Wer Dritten Zutritt zum Studio verschafft, haftet für alle daraus entstandenen Schäden. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 250€ wird in diesem Fall fällig.
3.5 Videoüberwachung Jedes Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio ist 24/7 Videoüberwacht. Die Umkleiden sind hiervon ausgenommen und werden zu keiner Zeit durch Your Classic Gym/Fit500 Videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient der Identitätskontrolle, der Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die Hausordnung. Die Aufnahmen werden durch Your Classic Gym/Fit500 Mitarbeiter oder durch Your Classic Gym/Fit500 beauftragte Sicherheitsfirmen 24/7 Live überwacht und für 7 Tage gespeichert. Danach erfolgt eine Automatische Überschreibung des Bildmaterials.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1. 2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den QR Code und Pin am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2. 1. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2. 2. Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Der restliche Jahresgesamtbetrag wird dann endfällig gestellt. In diesem Falle ist das Your Classic Gym/ Fit500 Fitnessstudio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der YCG GmbH/ YCG Fitness GmbH fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Stilllegung des Vertrages
5.1.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.
5.1.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist das Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.1.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: – Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. – Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Your Classic Gym/Fit500 Fitnessstudio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Bei außerordentlicher Kündigung wegen Gesundheitlicher Probleme ist auch ein entsprechender Beweis zu erbringen.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Your Classic Gym Lucas Schreiber Cottbuser Straße 12a oder per E-Mail an die offizielle E- Mail-Adresse (z.Zt. info@your- classic-gym.de) zu versenden.
6. HAFTUNG
Your Classic Gym/Fit500
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Your Classic Gym/Fit500
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Your Classic Gym/Fit500 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Your Classic Gym/Fit500.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Your Classic Gym/Fit500 ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB Your Classic Gym/Fit500 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Your Classic Gym/Fit500 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Your Classic Gym/Fit500 aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen Your Classic Gym/Fit500 auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache Vertragssprache ist Deutsch. 7.6. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Wildau – Deutschland